ECHOKARDIOGRAPHIE
FÜR EIN GESUNDES KINDERHERZ
Glücklicherweise weisen nur 8 von 1000 Neugeborenen einen angeborenen Herzfehler auf jedoch gehören sie zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen und haben einen bedeutenden Einfluss auf die angemessene Betreuung der Kinder unmittelbar nach der Geburt.
Die Mehrzahl der Herzfehler wird eher zufällig entdeckt, d.h. ohne dass besondere Risiken vorliegen. Das Ziel der Untersuchung ist daher der weitest mögliche vorgeburtliche Ausschluss dieser angeborenen Herzfehler und findet normalerweise im Rahmen des differenzierten Fehlbildungsausschlusses statt.
Durch die fetale Echokardiographie werden
• Lage, Größe und Struktur des Herzens und der großen arteriellen und venösen Blutgefäße,
• die Herzfunktion und Blutflüsse, insbesondere an den Herzklappen und den großen Arterien und Venen sowie
• der kindliche Herzrhythmus
mittels hochauflösender Ultraschallgeräte unter Nutzung von Doppler-, Farbdoppler- und ggf. 3D/4D -Technologien beurteilt.
Der optimale Zeitpunkt für die Untersuchung ist die 20. bis 24. Schwangerschaftswoche. Bei entsprechenden Hinweisen im Rahmen des frühen differenzierten Fehlbildungsausschlusses in der 12.-14. Schwangerschaftswoche sollte bereits ab der 15. Schwangerschaftswoche mit dieser Diagnostik begonnen werden.
Die Untersuchung sollte ebenfalls erfolgen bei folgenden Merkmalen:
• Erhöhter Nackentransparenz im ersten Trimester
• Verdacht auf Herzfehler, andere Fehlbildungen oder Erkrankungen und unklare Befunde bei Ultraschalluntersuchungen im ersten, zweiten oder dritten Trimester
• Auffälliges CTG (Ableitung der Herztöne), Verdacht auf Herzrhythmusstörung
• Vorhandene Herzfehler in der Familie (Eltern, Geschwister)
• Mütterliche Erkrankung wie z.B. Diabetes mellitus oder Autoimmunerkrankungen wie Lupus erythematodes
• Einnahme von Medikamenten, Drogen, Alkohol
• Infektionen der Mutter z. B. Röteln, Cytomegalie, Toxoplasmose
Meist werden diese Gründe in der Regel durch die gesetzlichen Krankenkassen für eine Kostenübernahme akzeptiert. Auch auf Wunsch der Eltern ist eine solche Untersuchung jederzeit möglich, dann jedoch als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).
Mit Hilfe der fetalen Echokardiographie können die meisten der schweren angeborenen Herzfehler >80 Prozent erkannt werden. Jedoch gibt es auch Herzfehler, die in der 20. Schwangerschaftswoche noch nicht oder sehr schwer erkennbar sind. Ein Beispiel sind Verengungen an den Herzklappen, deren Folgen erst später sichtbar werden. Nicht immer feststellbar ist beispielsweise auch ein kleines „Loch“ in der Trennwand der Herzkammern.
Bei einem Verdacht auf einen Herzfehler leite ich Sie an Spezialisten in der Region weiter, wo eine gezielte Beratung auch unter Hinzuziehung von anderen Fachrichtungen wie bspw. Kardiologen erfolgt. Mit Ihnen als Eltern wird dann besprochen wo und unter welchen Bedingungen die Geburt stattfinden sollte und wie das weitere Vorgehen nach der Geburt aussieht.
Heutzutage können die meisten angeborenen Herzfehler sehr gut operiert werden. Bei vorgeburtlicher Entdeckung steigt die Erfolgsrate der Behandlung nachweislich an – auch wenn diese Diagnose zunächst natürlich Ängste bei den Eltern auslöst, sodass auch in diesem Zusammenhang eine zusätzliche psychosoziale Betreuung hilfreich sein kann und durch mich bei Bedarf vermittelt wird.
ADRESSE
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